Sehr geehrter Herr Hejna Wir beziehen uns auf unser Schreiben vom 21.0 translation - Sehr geehrter Herr Hejna Wir beziehen uns auf unser Schreiben vom 21.0 Czech how to say

Sehr geehrter Herr Hejna Wir bezieh

Sehr geehrter Herr Hejna

Wir beziehen uns auf unser Schreiben vom 21.06.2016.

Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie die Schweiz verlassen und Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben bar auszahlen lassen möchten. Gern nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Die Schweiz hat im Rahmen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit den Staaten der Euro­päischen Union das EU-Recht übernommen. Seit 1. Juni 2007 ist daher die Barauszahlung des obligato­rischen Teils einer Freizügigkeitsleistung beim endgültigen Verlassen der Schweiz nicht mehr möglich, wenn die versicherte Person in einem anderen Mitgliedstaat der EU/EFTA weiter versicherungspflichtig ist. Die Unterstellung unter die obligatorische Versicherung für Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen regelt das Recht des jeweiligen Staates. Zur ausführlichen Erläuterung senden wir Ihnen in der Beilage unser „Merkblatt Barauszahlung in die EU ab 1. Juni 2007“.

Die versicherte Person, die eine Barauszahlung wünscht, muss heute nachweisen, dass die Voraussetzungen für diese Barauszahlung erfüllt sind. Wenn Sie abklären möchten, ob Sie in einem EU- oder EFTA-Staat sozial­versicherungspflichtig sind, bitten wir Sie, sich an den Sicherheitsfonds BVG zu wenden (Sicherheitsfonds BVG, Geschäftsstelle, Postfach 1023, 3000 Bern 14). Auf der Webseite www.sfbvg.ch finden Sie zudem Informationen, Broschüren und Antragsformulare zum Thema.

Solange Ihre Berechtigung für eine Barauszahlung nicht nachgewiesen ist oder Sie uns keine anders lautenden Anweisungen erteilen, erhalten wir Ihren Vorsorgeschutz in Form eines Freizügigkeitskontos bei der Rendita Freizügigkeitsstiftung. Die Austrittsabrechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Freizügigkeitsleistung? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir geben Ihnen gern Auskunft.
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SEHR geehrter Herr Hejna WiR uns auf unser beziehen Schreiben vom 21.06.2016. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie sich verlassen und Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben baru že auszahlen Schweiz svařování möchten. Gern nehmen wir dazu Stellung kdo folgt: Tento im Rahmen des Abkommens über die Schweiz klobouk Personenfreizügigkeit mit den Staaten der Europäischen unie das EU práva übernommen. Seit 1. Června 2007 ist Dáhir beim Freizügigkeitsleistung einer Barauszahlung des endgültigen že obligatorischen Teils Verlassen der Schweiz nicht mehr möglich, wenn v einem Mitgliedstaat der versicherte osoba kdo ostatní EU/ESVO versicherungspflichtig ist weiter. Ten Unterstellung unter které zastavení Versicherung für Invaliditäts-und Hinterlassenenleistungen-mění, upravuje das Recht des jeweiligen Staates. Zur Erläuterung ausführlichen senden wir Ihnen v der Beilage unser "příbalové informaci, v nichž EU Barauszahlung ab 1. Červen 2007 ". Barauszahlung wünscht eine versicherte osobu, že, že muss heute nachweisen, dass für dřík Barauszahlung erfüllt sind že požadavky. Wenn Sie abklären möchten, ob Sie einem EU-oder sozialversicherungspflichtig sind wir hořký Sie, stát ESVO, sich BVG Sicherheitsfonds zu den wenden (Sicherheitsfonds, Postfach, 3000 Bern BVG Geschäftsstelle 1023 14.). Auf der www.sfbvg.ch Find Sie Informationen, Broschüren und zudem stránek Antragsformulare zum téma. Solange Ihre Berechtigung für eine Barauszahlung nicht nachgewiesen ist oder Sie uns keine anders lautenden Anweisungen erteilen, erhalten wir Ihren Vorsorgeschutz in Form eines Freizügigkeitskontos bei der Rendita Freizügigkeitsstiftung. Die Austrittsabrechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Freizügigkeitsleistung? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir geben Ihnen gern Auskunft.
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Sehr geehrter Herr Hejna Wir beziehen uns auf unser Schreiben vom 21.06.2016. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie die Schweiz verlassen und Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben bar auszahlen svařování povoleno. Gern nehmen wir dazu kteří folgt Stellung: advokátních übernommen das Die Schweiz hat im Rahmen des Abkommens Personenfreizügigkeit über die mit den Staaten der Europäischen Union EU. Seit 1. Juni 2007 ist DAHER který Barauszahlung z obligatorischen Teils einer Freizügigkeitsleistung beim endgültigen Verlassen der Schweiz nicht mehr möglich, wenn die versicherte osobou v einem anderen Mitgliedstaat der EU / EFTA ist weiter versicherungspflichtig. Že Unterstellung unter který obligatorische Versicherung für Alters-, Invaliditäts- und das Hinterlassenenleistungen upravuje zákon jeweiligen Staates. Zur ausführlichen Vysvětlení senden wir Ihnen in der prílohy Unser "Merkblatt Barauszahlung v EU, počínaje 1.6.2007." To versicherte Osoba, která Eine Barauszahlung wünscht, muss heute nachweisen, dass die Voraussetzungen für diese sind Barauszahlung erfüllt. Wenn Sie abklären povolen, ob Sie v einem Odry stát EU ESVO sozialversicherungspflichtig Sind, pokousal wir Sie, otočit sich an den Sicherheit zu fond BVG (Sicherheit fond BVG, Geschäftsstelle, Postfach 1023, 3000 Bern 14). Auf der Webseite www.sfbvg.ch další informace finden Sie zudem, Broschüren Antragsformulare und zum Thema. Solange Ihre Berechtigung für eine nicht Barauszahlung nachgewiesen ist oder Sie uns keine jinde lautenden Anweisungen erteilen, erhalten wir Ihren Vorsorgeschutz ve formuláři eines Freizügigkeitskontos bei der Rendita Freizügigkeitsstiftung. Že Austrittsabrechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Freizügigkeitsleistung? Dann setzen Sie sich bitte mit uns v Verbindung, geben wir Ihnen gern Auskunft.











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